von Dr. Gertraud Wagner
Dieser Artikel befasst sich mit der klinisch-psychologischen Diagnose und zeigt auf, wie sie gehandhabt wird bzw. was sie leisten kann. Weiters ist es der Autorin ein Anliegen, die Diskussion darüber, wie und in welchen Bereichen sich die beiden Disziplinen Psychologie und Psychotherapie ergänzen bzw. voneinander profitieren können, anzuregen.
Die gesetzliche Verankerung als Grundlage für die Positionierung im österreichischen Gesundheitswesen fand in den Jahren 1990 und 1991 statt (das Gesetz wurde am 7.7.1990 beschlossen und wurde mit 1.1.1991 wirksam; siehe: Kierein, M., Pritz, A. und Sonneck, G.: „Psychologengesetz, Psychotherapiegesetz“).
Die klinisch-psychologische Diagnose ist seit 1995 als Kassenleistung anerkannt und kann bei Überweisung durch eine Fachärztin (Fachärztin für Neurologie und Psychiatrie, Kinder- und Jugendheilkunde sowie Innere Medizin ), eine Ärztin für Allgemeinmedizin (seit 2010 ohne vorherige Bewilligung durch die Chefärztin möglich) oder eine Psychotherapeutin (Psychotherapeutinnen des IPR) auf Kassenverrechnung durchgeführt werden.
Die inhaltlichen Aspekte der klinisch-psychologischen Diagnose:
Die klinisch-psychologische Diagnose stellt - unter Einbeziehung der Tatsache, dass jedes psychische Geschehen immer als Prozess im Lebensganzen, das Veränderungen unterworfen ist angesehen werden muss – einen relativ abgeschlossenen Bereich dar.
Das Ablaufschema der klinisch-psychologischen Diagnostik umfasst verschiedene Elemente:
-Anamnese und Exploration
-Verhaltensbeobachtung
-Einsatz von psychologischen Tests (Intelligenzdiagnostik, Leistungsdiagnostik, sozial-emotionale Diagnostik, Spezialfragen z.B. ADHS)
-Auswertung, Zusammenfassung und Befunderstellung (Diagnoseschema nach ICD 10)
-bei Bedarf eine prognostische Sichtweise und therapeutische Empfehlung und vor allem im Bereich der Diagnostik von Kindern und Jugendlichen eventuell ein abschließendes Beratungsgespräch.
Nach Abschluss der Diagnosephase wird der Befund an die überweisende Ärztin/Psychotherapeutin übermittelt.
Einsatzgebieteder klinisch-psychologischen Diagnostik umfassen die Bereiche: Kinder-und Jugendliche, Erwachsene und Personen im höheren Alter.
Fragestellungen im Bereich des Kindes-und Jugendaltersbetreffen Themen wie: Verhaltensauffälligkeiten (z.B. aggressives oder gehemmtes Verhalten, starker Rückzug, Ängste, depressive Stimmungslagen, Verweigerung von Leistungen etc.), psychosomatische Fragestellungen (z.B. Bauchschmerzen unklarer Ursache, Kopfschmerzen, Enuresis, Enkopresis etc.), Entwicklungskrisen, Probleme bei der schulischen Leistungsfähigkeit (Lernprobleme, Legasthenie, Prüfungsängste, Konzentrationsschwierigkeiten, ADHS etc.) u.a.
Fragestellungen im Erwachsenenbereichumfassen den gesamten Bereich der psychischen Erkrankungen (ICD 10: F 00 bis F99) und Fragestellungen zur Belastbarkeit sowie Konzentrations- und Leistungsfähigkeit (etwa zur Abklärung der Arbeitsfähigkeit).
Im höheren Alterkann der Bereich des geistigen Abbaus von Relevanz für Fragestellungen im Hinblick auf die weitere Behandlung bzw. auf notwendige Interventionen sein (z.B. Verdacht auf eine Demenzerkrankung).
Die Dauer der Diagnostik beträgt je nach Fragestellung ein bis drei Einheiten.
Die klinisch-psychologisch-diagnostische Tätigkeit unterscheidet sich deutlich von der psychotherapeutischen Diagnostik. Die psychotherapeutische Diagnostik ist ein therapieimmanentes Geschehen und variiert, je nach psychotherapeutischer Ausbildung. In den letzten Jahren wurden von Seiten des psychotherapeutischen Berufsverbandes verschiedene Fortbildungen zum Thema „psychotherapeutische Diagnostik“ angeboten, um ein schulenübergreifendes Modell von Leitlinien für die psychotherapeutische Diagnostik zu etablieren. Die Leitlinien können gleichzeitig als qualitätssicherndes Element aufgefasst werden, das Entscheidungen zu Beginn und während des Verlaufs der psychotherapeutischen Arbeit dokumentiert. In der derzeit laufenden Ausbildung zur psychotherapeutischen Sachverständigen wird wiederum neben anderen Verfahren auch die Operationalisierte Psychodynamische Diagnostik – OPD als ein Modell des Diagnostizierens vorgestellt. Die Psychotherapie ist somit bemüht, einige einheitliche Elemente der Diagnostik zu etablieren.
Die klinisch-psychologische Diagnostik stellt schon seit langer Zeit ein relativ einheitliches Verfahren dar, um Menschen in ihren Eigenschaften und Verhaltensweisen zu beschreiben und mittels standardisierter Untersuchungsverfahren psychische Komponenten zu erheben. Solche Verfahren (Tests, Fragebögen, projektive Verfahren) wurden entwickelt, erforscht, erprobt und normiert. Die Untersuchungsergebnisse lassen einen Vergleich mit Eigenschaften oder Leistungen der übrigen Bevölkerung bzw. einer entsprechenden Vergleichsgruppe zu. Gemeinsam mit den explorativen Daten (die ebenfalls zum Teil standardisiert oder je nach Untersuchung auch abhängig von der Psychologin gestaltet werden) wird ein Befund mit einer entsprechenden Klassifikation (ICD 10-Kodierung) erstellt.
Die notwendige ICD-Kodierung stellt eine Gemeinsamkeit zur psychotherapeutischen Diagnostik dar; ebenso die Prognose und die mögliche Evaluation. Es wäre interessant, welches Bild die unterschiedlichen Zugänge ergeben bzw. wie sie sich ergänzen oder auch widersprechen können.
Wie Anton Rupert Laireiter in seinem Artikel zur klinisch-psychologischen und psychotherapeutischen Diagnostik anmerkt, sollte „im Sinne einer qualitätsvollen und optimalen Gesundheitsversorgung gegenseitige Konsultation und Beratung in der Behandlung und Untersuchung von Patienten und Menschen mit psychischen Leidenszuständen groß geschrieben werden“. Psychologie und Psychotherapie sind wesentliche Bestandteile des Gesundheitswesens in Österreich. Es geht darum, das vernetzte Denken und Handeln im Sinne einer qualitätsgesicherten Klientinnenversorgung aufzubauen.
Zur Information: Im Burgenland arbeiten derzeit drei Kassenpsychologinnen:
Dr. Gabriele Kindshofer, 7100 Neusiedl am See, Hauptplatz 47, Tel.: 02167/40366
Dr. Gisela Schaper-Menghini, 7000 Eisenstadt, Corvinusweg 4
Dr. Gertraud Wagner, 7540 Neustift bei Güssing, Nr. 40, Tel.: 03325 / 40074
Zusätzlich arbeiten verschiedene Psychologinnen als Wahlpsychologinnen; bei Interesse ist es möglich, sich über die Homepage des Hauptverbandes der Sozialversicherungsträger: www.hauptverband.at–„PSYCHOLOGINNENLISTE“ einen Überblick zu verschaffen.
(Anmerkung: Zum Zwecke der einheitlichen Darstellung wurde in den obigen Formulierungen die weibliche Form gewählt.)
Literatur:
Bartuska, H., Buchsbaumer, M., Mehta, G., Pawlowsky, G., Wiesnagrotzki, S. (Hrsg., 2005): Psychotherapeutische Diagnostik, Leitlinien für den neuen Standard, Springer Wien New York
Mehta, Gerda (Hrsg., 2004): Die Praxis der Psychologie, Springer Wien New York
Kierein, Michael, Pritz, Alfred, Sonneck, Gernot (1991): Psychologengesetz, Psychotherapiegesetz, Kurzkommentar, Orac
Schauenburg, H., Freyberger, H.J., Cierpka, M., Buchheim, P. (Hrsg., 1998): OPD in der Praxis, Konzepte, Anwendungen und Ergebnisse der Operationalisierten Psychodynamischen Diagnostik, Verlag Hans Huber, erste Auflage
(Psychotherapie und Religion)
von Dr. Gertraud Wagner
Die klare Position der „Integrativen Therapie“ – wie sie in allen psychotherapeutischen Verfahren verankert sein sollte – beinhaltet eine klare Trennung von Psychotherapie und Religion. Psychotherapie stellt ein wissenschaftlich fundiertes und von Theorien abgeleitetes Handeln dar. Dabei wird vorhandenes Wissen ständig hinterfragt, untersucht, erweitert, erneuert, ergänzt oder auch revidiert und verworfen.
Seit mehr als 100 Jahren hält der Begriff „Psycho……“ Eingang in unsere Alltagswelt. Menschen suchen Hilfe, wenn sie krank sind, verzweifelt sind, hoffnungslos oder ratlos sind, traurig sind, einsam sind. PsychotherapeutInnen sind zu einer „Anlaufstelle“ geworden, wo man sich hinwenden kann.
Die Ausbildung der PsychotherapeutInnen unterliegt einer klaren gesetzlichen Regelung und hat eine deutlich formulierte Berufsumschreibung: „Die Ausübung der Psychotherapie im Sinne dieses Bundesgesetzes ist die nach einer allgemeinen und besonderen Ausbildung erlernte, umfassende, bewusste und geplante Behandlung von psychosozial oder auch psychosomatisch bedingten Verhaltensstörungen und Leidenszuständen mit wissenschaftlich-psychotherapeutischen Methoden in einer Interaktion zwischen einem oder mehreren Behandelten und einem oder mehreren Psychotherapeuten mit dem Ziel, bestehende Symptome zu mildern oder zu beseitigen, gestörte Verhaltensweisen und Einstellungen zu ändern und die Reifung, Entwicklung und Gesundheit des Behandelten zu fördern.“
Bewusste und geplante Behandlung setzt eine Diagnostik und Differenzialdiagnostik mit einer anschließenden Indikation und einem Behandlungsplan voraus. In eine gesetzlich geregelte Psychotherapie gehören keine spirituellen oder esoterischen Praktiken und Interventionen.
Glaubenssätze, religiöse Überzeugungen und Weltanschauungen gehören in den Freiraum jedes Einzelnen. Ihnen ist mit Respekt zu begegnen. Sie sind in und von der psychotherapeutischen Arbeit jedoch klar abzugrenzen.
Therapieziele beinhalten immer auch ein möglichst großes Ausmaß an Eigenständigkeit und Selbständigkeit für den Einzelnen. In den 1980er Jahren schrieb Sheldon B. Kopp: „In Behandlung zu sein, mag ihm den Weg zeigen, den er reisen muss, aber es wird ganz an ihm liegen, sein Heil immer wieder selbst zu erneuern.“
Psychotherapie beinhaltet keine Versprechungen auf eine bessere Welt, auf mehr Harmonie, irgendein gemeinsames Sein oder Nichtsein im All, im Himmel, im Nirwana oder sonstwo.
Die Möglichkeit Heilung oder Linderung von Leiden in der Psychotherapie zu ermöglichen liegt im Angebot an Beziehung, Stützung, Konfrontation und Begleitung. Dieses Angebot findet in einem gewissen Rahmen mit einem bestimmten Setting im Hier und Jetzt statt. „Der Ort der Psychotherapie ist das Diesseits.“(Nausner, 2010)
Diese beiden Begriffe: „Religion und Psychotherapie“ klar zu differenzieren sollte ein ethisches Grundprinzip in einer zunehmend orientierungsloseren Welt darstellen. Es liegt in der Verantwortung von TherapeutInnen hier klar und eindeutig zu sein.
Literatur:
Kierein, Michael, Pritz, Alfred, Sonneck, Gernot( 1991): Psychologengesetz, Psychotherapie-gesetz, Kurzkommentar, Orac
Leitner, Anton (2010): Handbuch der Integrativen Therapie, Springer Wien New York
Kopp, Sheldon B. (1999): Triffst du Buddha unterwegs…… Psychotherapie und Selbsterfahrung, Fischer, 22. Auflage
Nausner, Liselotte (2010): Psychotherapie als spirituelle Übung? Unveröffentlichtes Manuskript